27.9.2021 Annahme des Quartierplans
«Birseck Birsfelden» ist eine zukunftsweisende, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wohnüberbauung mit öffentlichen Grünflächen. Es entstehen ca. 146 Wohnungen im Minergie Standard. Die neue Parkanlage bietet attraktive Grünflächen mit direkten Durchgängen zur Birs.

Projekt

Das renommierte Architekturbüro Harry Gugger Studio hat als Basis für den Quartierplan eine Überbauung mit einem Wohnhochhaus und zwei Mehrparteienhäusern entwickelt. Der durch die Verdichtung gewonnene, teilweise auch öffentlich zugängliche Freiraum, bietet begrünte Flächen, zusätzliche Baumpflanzungen und grosszügige Durchgänge zur Birs.

Das Areal liegt an der Birs im westlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde Birsfelden an der Birseckstrasse. Die neuen Gebäude schaffen mit ihrer räumlichen Ausrichtung eine Anbindung an den Birsraum und das angrenzende Quartier. Die geplante Überbauung bettet sich visuell optimal in das Bild der Gemeinde und dem Birsufer ein.

Die neue Wohnüberbauung schafft Platz für die Erweiterung des Birsraums und eine öffentlich durchgängige Parkanlage. Mit dem attraktiven Freiraum und dem direkten Zugang zur Birs entsteht ein Mehrwert für die Siedlung, das Quartier und ganz Birsfelden.

Die Vorgaben und Wünsche der Gemeinde hinsichtlich der Erschliessungsqualität, dem haushälterischen Umgang mit der Ressource Land sowie eine substanzielle Aufwertung des Gesamteindrucks werden vollumfänglich berücksichtigt.

Bauherrin und Eigentümerin des Grundstücks ist die CSA Real Estate Switzerland, eine Anlagegruppe der Credit Suisse Anlagestiftung.

Der neue Park auf dem Areal ist öffentlich zugänglich und schafft einen neuen sowie attraktiven Zugang zur Birs.
© Harry Gugger Studio

Birseck Birsfelden, Blick vom Birssteg (Visualisierung, Stand: November 2020)
© Harry Gugger Studio, Visualisierung: rablab

Blick durch den öffentlich zugänglichen Park zur Birs (Visualisierung, Stand: November 2020)
© Harry Gugger Studio, Visualisierung: westpol und Harry Gugger Studio

Ansicht von der Birs (Visualisierung, Stand: November 2020)
© Harry Gugger Studio, Visualisierung: westpol und Harry Gugger Studio

Birseck Birsfelden, Blick vom Balkon einer Wohnung (Visualisierung, Stand: November 2020)
© Harry Gugger Studio, Visualisierung: rablab

Birseckstrasse Birsfelden, Blick von der Birseckstrasse (Visualisierung, Stand: November 2020)
© Harry Gugger Studio, Visualisierungen: rablab

Kennzahlen

(alle Angaben indikativ)

146

Wohnungen (Minergie Standard, greenproperty-Gold-Standard)

73 m

Höhe Wohnhaus

12 und 18 m

Höhe Mehrparteienhaus A und Mehrparteienhaus B

1’382 m2

Bebaute Fläche

3’951 m2

Grün- und Freiflächen

137

Parkplätze
(ausschliesslich in der unterirdischen Autoeinstellhalle)

337

Zweiradparkplätze (Aussen- und Einstellplätze, inkl. E-Bike-Ladestationen)

Quartierplanverfahren

Die Quartierplanung dient der Realisierung architektonisch guter Wohnsiedlungen und der optimalen Nutzung des Bodens. Mit dem Quartierplan wird eine städtebaulich und architektonisch durchdachte Arealüberbauung sichergestellt, die sowohl nachhaltige Kriterien berücksichtigt als auch bestens an den öffentlichen Verkehr angeschlossen ist.

Für das Projekt «Birseck Birsfelden» ist ein Quartierplanverfahren notwendig, da die geplante Überbauung nicht durch den Zonenplan abgedeckt ist. Für die Gemeinde und die Bewohnerinnen und Bewohner Birsfeldens hat das einen grossen Vorteil, da sie auf die Ausgestaltung, den ökologischen Fussabdruck, den Freiraum und die Ökologie, die Verkehrssituation und viele weitere Themen Einfluss nehmen können.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren und die Gemeindeversammlung sind die zentralen Elemente der Quartierplanung. Mit der Mitwirkung wird die Bevölkerung in den Planungsprozess einbezogen. Sie befolgt das demokratische Grundprinzip und dient der Qualitätsverbesserung. Im Mitwirkungsbericht werden neben den Voraussetzungen des Mitwirkungsverfahrens alle Eingaben aufgeführt und es wird erläutert, welche Vorschläge berücksichtigt werden.

www.birsfelden.ch

Axometrische Ansicht des Areals von Nordwesten
© Harry Gugger Studio

Termine

2021

Q1/Q2 2021

Mitwirkungsbericht

Der Gemeinderat prüft sämtliche Eingaben und verfasst den «Mitwirkungsbericht». In diesem werden alle Eingaben aufgelistet und es wird dargelegt, welche Vorschläge berücksichtigt werden und begründet, welche nicht weiterverfolgt werden.

Projektanpassung

Die Eigentümerin berücksichtigt die Anliegen der Bevölkerung – soweit möglich und umsetzbar – und integriert diese in die Planung.

26.8.2021

Informationsveranstaltung

Vorinformation der Bevölkerung zum Quartierplan sowie Vorstellung des Mitwirkungsberichts

27.9.2021

Gemeindeversammlung

Nach dem Abschluss des Mitwirkungsberichts findet eine Gemeindeversammlung statt, die über den Quartierplan entscheidet.

ab 27.9.2021

Referendumsfrist

Bei einer Annahme des Quartierplans durch die Gemeindeversammlung beginnt die vierwöchige Referendumsfrist. Gegen den Quartierplan kann das Referendum ergriffen werden.

Planauflage

Bei Annahme des Quartierplans folgt die öffentliche Planauflage. Sollten während der Planauflage Einsprachen eingehen, finden Verhandlungen statt.

2022

Q1/Q2 2022

Rechtskraft Quartierplan

Der Regierungsrat entscheidet über die Genehmigung und beschliesst die Rechtskraft des Quartierplans.

2023

Q3 2023

Mieterinnen und Mieter

Die Mietfristerstreckung wurde um ein weiteres Jahr auf den 30. September 2023 verlängert.

Q4 2023

Rückbau

Beginn des Rückbaus der bestehenden Liegenschaften.

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